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Willkommen bei Interlingua Übersetzungen!

Sie benötigen ein Übersetzungsbüro?
Sie benötigen fundierte Übersetzungen, erstellt durch Muttersprachler, Korrektur gelesen, terminologisch konsistent, sachlich und grammatikalisch einwandfrei?

Wir bieten Ihnen normgerechte und qualitätsgeprüfte Übersetzungen in und aus allen Sprachen und auf sämtlichen Fachgebieten.

Vertrauen Sie uns die fach- und termingerechte Realisierung Ihrer Aufträge an.

Und wenn es mal brennt, gewährleisten wir mit unserem EILSERVICE stets gleich bleibende Qualität.

Qualität zum besten Preis.

QM-SYSTEM NACH DIN EN ISO 9001:2008/MPA NRW
ÜBERSETZUNGEN NACH DER NORM DIN EN 15038:2006

Die Begriffe Übersetzungsbüro bzw. Übersetzer oder Übersetzungen sind alltäglich und werden von Jedermann benutzt. Was steckt aber heute hinter diesen Begriffen? Ist ein Übersetzer wirklich ein „Einzelkämpfer“, der mit einem Computer und ein paar Wörterbüchern ausgestattet in seiner einsamen Kammer seiner Arbeit nachgeht und ab und zu mal den einen oder anderen Fachbegriff nachschlägt? Ist ein Übersetzungsbüro nur eine Gruppe, die aus solchen Übersetzern besteht? Ja, das gibt es auch. Die Assoziationen, die diese Begriffe auslösen, dürften aber im Allgemeinen kaum dem entsprechen, was der moderne Übersetzungsdienstleister darstellt.
Der Beruf des Übersetzers ist heute viel komplizierter. Die qualifizierte Tätigkeit von Übersetzern und Übersetzungsbüros ist heute nicht zuletzt durch Qualitätsnormen, wie z.B. DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN 15038 geregelt. Die erstgenannte Norm regelt generell Aspekte der Qualität aller Sparten während die letzte speziell Aspekte umfasst, die das Übersetzen bzw. Übersetzungen betreffen.

Die Norm DIN EN 15038 benutzt nicht den Begriff Übersetzungsbüro, sondern Übersetzungsdienstleister und definiert ihn wie folgt: „ Übersetzungsdienstleister (sind) Personen oder Unternehmen, die Übersetzungsdienstleistungen erbringen“.
Die Norm legt die Anforderungen fest, die die qualitativ hochwertigen Übersetzungsdienstleistungen erfordern und definiert sie. Sie beschreibt sowohl den Kernprozess Übersetzen als auch die Nebenprozesse und Aspekte, die damit zusammenhängen, wie z.B. Management von Übersetzungsprojekten , administrative Aspekte, technische Aspekte, sprachliche Aspekte, Nachprüfung, Korrekturlesen, fachliche Prüfung, Fahnenkorrektur und Mehrwertdienstleistungen, Nebenprozesse und Aspekte der Qualitätssicherung etc.

Sie definiert sowohl die gängigen als auch die weniger bekannten Begriffe wie z.B. Projektmanagement , Projektleiter, Locale, Textfunktion, Fahnenkorrektur, Register, fachliche Prüfung, Zieltext, Projektregistrierung, Projektzuweisung, Stilrichtlinien, Ausgangstextanalyse, übersetzerische Kompetenz, sprachliche und textliche Kompetenz, Recherchierkompetenz, kulturelle Kompetenz, fachliche Kompetenz, Terminologiearbeit, Qualitätsaufzeichnungen etc..

DIN EN 15038 sieht eine Konformitätsbewertung und Zertifizierung vor.

Interlingua, die anfänglich schwerpunktmäßig für Unternehmen in Hagen, Lüdenscheid, Bochum, Essen, Köln, Düsseldorf tätig war, erstellt heute als ein zertifiziertes Übersetzungsbüro bereits im zweiten Jahrzehnt in ganz Deutschland qualifizierte Übersetzungen nach den Normen DIN EN ISO 9001:2008 und DIN EN 15038.

Einige Erläuterungen zur Registrierung
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001: 2008 erfolgt durch eine weltweit anerkannte Akkreditierungsstelle auf der Grundlage des Nachweises eines zu diesem Zweck entwickelten, geprüften und zugelassenen Qualitäts-Management-Systems über die Erfüllung aller Normanforderungen. Die regelmäßigen Rezertifizierungen und die internen und externen Audits sichern die Aktualität des Systems.

Mit der Zertifizierung verpflichtet sich das Unternehmen zur Einhaltung einer Qualitätspolitik, die die Entwicklung, Aufrechterhaltung und ständige Verbesserung eines wirksamen und effizienten Qualitätsmanagementsystems umfasst.

Eine Registrierung dagegen erfolgt nur auf der Grundlage einer bei einem Träger eigenverantwortlich erteilten Konformitätserklärung eines Dienstleisters und erfordert keine Überprüfung und Kontrollen. Aufgrund dieser Registrierung darf der Dienstleister mit dem DIN EN-Verbandszeichen werben. Somit kann sich jeder, der diese Erklärung abgibt und die entsprechenden Gebühren bezahlt, registrieren lassen.

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